Die Leistungen sind damit inkongruent. Hinzu kommt, dass gemäss der oberwähnten Rechtsprechung es unbeachtlich ist, ob nebst dem Beiseiteschaffen der Aktiven auch noch Passiven vermindert wurden. Durch die Übertragung des gesamten Fahrzeugbestandes der I.________ AG auf die S.________ AG sowie durch die Verrechnung der Darlehensforderung gegenüber der S.________ AG wurden diese Vermögenswerte dem Konkursamt bzw. den Gläubigern entzogen und die I.________ AG jeglicher Substanz entleert. Die Handlung kommt deshalb einer Bankrotterklärung gleich. Durch die Übertragung sämtlicher Aktiven auf die S._