«Eine Überschuldung liegt vor, falls sich aus einer Zwischenbilanz ergibt, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungswerten noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind». Zahlungsunfähigkeit besteht demgegenüber, wenn eine Unternehmung nicht mehr in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet demnach nicht, dass eine Unternehmung überschuldet ist – sie bedeutet (nur), dass eine Unternehmung nicht über ausreichende flüssige Mittel verfügt, um ihre Kreditoren mittel- bis langfristig zu bedienen (ACKERMANN/VOGLER/BAUMANN/EGLI, a.a.O., S. 230).