einen Kassabestand ausgewiesen, welcher effektiv in dieser Höhe nicht mehr vorhanden gewesen sei. Damit habe er eine unwahre Urkunde hergestellt. Er habe in Kauf genommen, dass aufgrund der ordnungswidrigen Buchhaltung die I.________ AG zahlungsfähiger dargestellt wurde, als sie tatsächlich gewesen sei und dass die Gläubiger – insbesondere die Strafund Zivilklägerin – dadurch über die Solvenz des Unternehmens getäuscht worden seien. Dadurch habe sich die I.________ AG einen unrechtmässigen Vorteil verschafft.