10. Urkundenfälschung 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift vom 22. Dezember 2015 Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe in der Zeit vom 22. Dezember 2000 bis 2008 bzw. im Jahre 2008 in F.________ und eventuell anderswo als Verwaltungsrat und Geschäftsführer der I.________ AG Provisionszahlungen an Autovermittler in unbekannter Höhe (jedoch pro Occasion-Autoverkauf zwischen CHF 100.00 und CHF 300.00) in der Buchhaltung nicht als Aufwand verbucht sowie in der Bilanz 2008 [recte 2007] einen Kassabestand ausgewiesen, welcher effektiv in dieser Höhe nicht mehr vorhanden gewesen sei.