Er habe allen Anwesenden vertraut. Zudem habe Q.________ noch nachgefragt, ob der Vertrag rechtlich korrekt sei, was durch den Notar zu 100% bestätigt worden sei (Bd. VIII, pag. 383 f., Z. 45 ff.). Die Kammer teilt die Überzeugung der Vorinstanz, dass Notar V.________ bei der Ausarbeitung des Vertrages tatsächlich involviert gewesen ist. Hierfür sprechen sowohl die übereinstimmenden und glaubwürdigen Aussagen der einvernommenen Personen als auch die vorliegende Honorarnote von Notar V.________ (Bd. VII, pag. 240 ff.). Die Frage wie der Auftrag an Notar V.________ genau lautete und was genau Gegenstand der Besprechungen bei Notar V.________ war, kann hingegen nicht mehr eruiert werden.