An weitere Details konnten sich die beiden Befragten indes nicht erinnern. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte zunächst aus, dass er nach vier Mal lesen verstanden habe, um was es gehe. Es sei aber die Idee des Anwalts (Anmerkung der Kammer: gemeint ist Notar V.________) gewesen. Er habe gedacht der Vertrag sei rechtlich korrekt, weil er vom Notar ausgearbeitet worden sei (Bd. VIII, pag. 383 Z. 8). Widersprüchlich zu dieser Aussage sagte der Beschuldigte später aus, dass er den Vertrag «sicher grob durchgelesen» habe, er jedoch nicht sagen könne, dass er ihn zu 100% verstanden habe. Das habe er nicht. Er habe allen Anwesenden vertraut.