1131 Z. 17 ff.). Anlässlich eines weiteren Termins habe dieser ihm, dem Beschuldigten, seiner Schwester (Anmerkung der Kammer: gemeint ist Q.________) und seiner Frau (Anmerkung der Kammer: gemeint ist R.________) das Vertragskonstrukt in groben Zügen vorgeschlagen (Bd. V, pag. 1131 f. Z. 17 ff.). Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und J.________ kommt die Kammer zur Überzeugung, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass aufgrund der finanziellen Probleme der I.________ AG und dem ausgeübten Zahlungsdruck insbesondere mit der Straf- und Zivilklägerin eine Lösung zu suchen war.