17 Beschuldigten und J.________ hervor, dass die beiden die Lage der I.________ AG besprochen und sich dann an eine Fachperson gewendet haben (vgl. u.a. Bd. V, pag. 1123 Z. 29). Der Beschuldigte führte – anlässlich der zweiten erstinstanzlichen Hauptverhandlung, d.h. nachdem J.________ den Namen von Notar V.________ bereits genannt hatte – aus, dass aufgrund der finanziellen Probleme eine Besprechung mit Notar V.________ vereinbart wurde. Die Bank (Anmerkung der Kammer: gemeint ist die Straf- und Zivilklägerin) habe Druck gemacht.