So gab er an, dass er das Transportauto von der S.________ AG habe brauchen können und er sonst noch Kollegen und verschiedene Möglichkeiten gehabt habe, wofür er nichts habe bezahlen müssen (Bd. VII, pag. 222 Z. 28 ff.). Die Fahrzeuge habe er meist mitnehmen, verkaufen und dann bezahlen können (Bd. VII, pag. 223 Z. 12 f.). Die Kammer erachtet im Lichte des Gesagten und in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als erwiesen, dass in der I.________ AG ohne «fremde Hilfe» nicht mehr gearbeitet werden konnte. Durch die Umsetzung des Vertragskonstrukts sind somit keine Verbesserungen für die I.________ AG eingetreten.