Zudem hat der Beschuldigte bei der S.________ AG spätestens ab dem 1. August 2009 vollen Lohn bezogen (Bd. VII, pag. 221 Z. 29 und pag. 224 Z. 41 ff., wobei der Beschuldigte vom Januar - Juni 2009 spricht; Bd. III, pag. 463 ab dem 1. August 2009). Dies alles stellt eindrücklich unter Beweis, dass der I.________ AG jede Substanz entzogen worden ist. Dafür spricht auch, dass sich – entgegen den Aussagen des Beschuldigten – keine objektiven Belege für eine rege bzw. verbesserte Geschäftstätigkeit der I.________ AG nach Vertragsschluss (d.h. insbesondere im Jahr 2009) finden lassen.