__ AG wurden durch die Übertragung auf die S.________ AG sämtliche Fahrzeuge und Betriebsfahrzeuge entzogen. Auch verfügte die I.________ AG nach der Vertragsumsetzung über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten mehr, da der Mietvertrag ebenfalls auf die S.________ AG übertragen wurde (zum Ganzen Bd. III, pag. 560). Zwar können die durch die S.________ AG übernommenen Mietzinsen bzw. Mietausstände als minime Optimierung angesehen werden, ansonsten sind aber keine objektiven Hinweise auf Optimierungen resp. Sanierungen feststellbar, die der I.________ AG nach Abschluss des undatierten Vertrages zugekommen wären.