12 Im Lichtes des Gesagten erachtet es die Kammer als erstellt, dass die I.________ AG per Ende des Jahres 2007 bzw. im Jahr 2008 überschuldet war. Kenntnis der Überschuldung Es stellt sich die Frage, ob dem Beschuldigten die aufgezeigte finanzielle Situation – entgegen seinen Vorbringen – bewusst war. Der Beschuldigte war erwiesenermassen Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied und Aktionär der I.________ AG und insbesondere auch für die Buchhaltung verantwortlich.