Unter Berücksichtigung, dass auch der weitere hohe Aktivposten in der Bilanz per Ende des Jahres 2007, der Kassabestand von CHF 195'436.15 (Bd. I, pag. 19) – unbestrittenermassen (vgl. Ziffer III.10.2 hiernach) – im angegebenen Betrag nicht existierte, ergibt sich per Ende des Jahres 2007 eine offensichtliche Überschuldung der I.________ AG. Die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger waren demnach weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungszwecken gedeckt (vgl. Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern, Kriminalabteilung, vom 25. September 2012 Bd. I, pag. 85 f.). Im Übrigen wies die Erfolgsrechnung der I.___