__ AG Es ist unbestritten, dass der besagte Vertrag im Jahr 2008 abgeschlossen wurde (vgl. die Aussagen des Beschuldigten Bd. I, pag. 102, Z. 36 f.), weshalb insbesondere die finanzielle Situation der I.________ AG im Jahr 2008 und in den Vorjahren interessiert. Die Kammer teilt die Einschätzung der Vorinstanz, wonach die finanzielle Lage der I.________ AG im Jahr 2008 sehr schlecht war, aus nachfolgenden Gründen: Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass das Umlaufvermögen der I.________ AG per Ende Jahr 2007 CHF 680'956.80 betrug (Bd. I, pag. 19). Demgegenüber betrug das kurzfristige Fremdkapital CHF 332'493.10 (Bd. I, pag.