__ AG im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses «Kaufvertrag/ Rückzahlung Darlehen /Schuldübernahmevertrag» gewusst zu haben. Der Vollständigkeit halber wird in einem ersten Schritt – ergänzend zu den vorinstanzlichen Erwägungen – aufgezeigt, dass die I.________ AG im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überschuldet war und in einem zweiten Schritt geprüft, ob der Beschuldigte von der Überschuldung Kenntnis hatte. Überschuldung der I.________ AG Es ist unbestritten, dass der besagte Vertrag im Jahr 2008 abgeschlossen wurde (vgl. die Aussagen des Beschuldigten Bd. I, pag.