Darüber hinaus war der Beschuldigte für die Administration und insbesondere für die Buchhaltung verantwortlich. Auch wenn der Beschuldigte kein ausgebildeter Buchhalter ist, ist sein diesbezügliches Verständnis weit besser, als es von seiner Verteidigung geltend gemacht wurde. Die Behauptungen des Beschuldigten, wonach er den Auftrag gehabt habe, seinen Chef zu schützen und deswegen zunächst alle Vorwürfe