Diese beiden Vereinbarungen bildeten Bestandteil des vorerwähnten Vertrages und verpflichteten die S.________ AG zur Übernahme von zwei Darlehensschulden der I.________ AG. Der Vertrag «Kaufvertrag/ Rückzahlung Darlehen/ Schuldübernahmevertrag» wurde durch die Parteien tatsächlich umgesetzt. Unbestritten ist im Übrigen, dass die Straf- und Zivilklägerin den der I.________ AG gewährten Kredit am 13. Januar 2009 kündigte. Sie verlangte die sofortige Bezahlung des Saldos von CHF 206‘195.80. Am 12. Januar 2010 wurde der Konkurs über die I.________ AG eröffnet.