__ AG durch die S.________ AG: CHF 143‘000.00 an die T.________ AG sowie CHF 100‘000.00 an die U.________ AG; • Verrechnung der oben genannten Forderungen; Saldo zugunsten der I.________ AG von CHF 4‘181.45. Unbestritten ist weiter, dass dieser Vertrag abgeschlossen wurde, weil die I.________ AG finanzielle Probleme hatte. Gleichzeitig mit dem Vertrag unterzeichnete der Beschuldigte für die I.________ AG zwei undatierte Vereinbarungen betreffend Schuldübernahmen. Diese beiden Vereinbarungen bildeten Bestandteil des vorerwähnten Vertrages und verpflichteten die S.