Verrechnung der oben genannten Forderungen; Saldo zugunsten der I.________ AG von CHF 4‘181.45. Die Forderung der I.________ AG aus dem Kaufvertrag über die Fahrzeuge und die Forderung aus dem Darlehen seien mit der Schuldübernahme durch die S.________ AG verrechnet worden. Der Beschuldigte habe durch diese Vorgehensweise, d.h. die Übernahme des vollständigen Fahrzeugparks der I.________ AG durch die S.________ AG und die Schaffung einer Verrechnungsmöglichkeit für den Kaufpreis und die Darlehensschuld durch Übernahme von Schulden der I.________ AG durch die S.________ AG, den einzigen Aktivposten der Firma I.____