Gemäss den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und J.________ waren die Aktien je hälftig verteilt (Bd. I, pag. 97 Z. 39, pag. 147 Z. 51). Die Privatklägerin gewährte der I.________ AG einen Kredit. Aktenkundig ist ein gewerblicher Kreditvertrag aus dem Jahre 2005 über den Betrag von CHF 200‘000.00 (Bd. I, pag. 16 f.; Bd. V, pag. 1103 f.). Gemäss Kontoauszügen der I.________ AG bestand das Konto bei der Privatklägerin allerdings schon früher. Gemäss den Auszügen des Buchhaltungskonto Nr. .________ der I.________ AG erhöhte sich die Schuld der I.___