8. Ausgangslage Unter diesem Titel kann auf die detaillierten und ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (Bd. VII, pag. 296 f., S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese werden der Vollständigkeit halber nochmals wiedergegeben: Die I.________ AG wurde am .________ in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Der Verwaltungsrat bestand seit der Gründung aus dem Beschuldigten und J.________, welche beide einzelunterschriftsberechtigt waren (Bd. I, pag. 79; Bd. III, pag. 446; Bd. IV, pag. 728). Gemäss den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und J.__