392). Auf dieses Vorbringen ist vor der Beweiswürdigung einzugehen, zumal eine Verletzung des Anklageprinzips zur Folge hat, dass (ohne Rückweisung und Verbesserung) keine Verurteilung im betreffenden Anklagepunkt erfolgen kann (HEIMGART- NER/NIGGLI, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 7 zu Art. 325 StPO). Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 und 325 StPO; Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV; SR 101]; Art. 6 Ziff. 1 und 3 Bst.