3. Die Zivilklage der C.________, G.________ (Strasse), H.________, vertreten durch Fürsprecher Dr. D.________, sei vollumfänglich abzuweisen. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern zu Bezahlung aufzuerlegen. 5. Das Begehren von A.________ auf Zusprechung einer Parteientschädigung sei gutzuheissen.