3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 25. Mai 2020 [Bd. VIII, pag. 372]) und einen Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 19. Mai 2020 [Bd. VIII, pag. 370 f.]) über den Beschuldigten eingeholt. 4. Anträge der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ beantragte namens und im Auftrag des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung vom 25. Juni 2020 – mit Verweis auf die bereits in der schriftlich eingereichten Berufungserklärung gestellten Anträge (Bd. VIII, pag. 389 und pag. 333 ff.) – Folgendes: 1. Es seien