Mit Verfügung vom 10. Oktober 2019 wurde von den Eingaben der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten Kenntnis genommen und gegeben und die Ansetzung der Hauptverhandlung in Absprache mit den Parteien in Aussicht gestellt (Bd. VIII, pag. 354 f.). Die Vorladung zur Hauptverhandlung datiert vom 28. Oktober 2019 (Bd. VIII, pag. 364 f.). Mit Verfügung vom 13. November 2019 wurde den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts bekanntgegeben (Bd. VIII, pag. 367 f.). Die Straf- und Zivilklägerin verzichtete mit Eingabe vom 17. Juni 2020 auf die Teilnahme an der Berufungsverhandlung und auf das Stellen von Anträgen (Bd. VIII, pag.