2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Eingabe vom 25. April 2019 fristgerecht die Berufung an (Bd. VII, pag. 280 f.). Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts Oberland datiert vom 9. August 2019 (Bd. VII, pag. 291 ff.). Diese wurden den Parteien mit Verfügung vom 9. August 2019 zugestellt (Bd. VIII, pag. 326 f.). Am 2. September 2019 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (Bd. VIII, pag. 333 ff.). Die Berufung bezieht sich auf sämtliche Schuldsprüche, die