__ die Differenz von CHF 626.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ ab der Kassation im Verfahren PEN 17 419 (inkl. Ausstandsverfahren) wurde auf CHF 10‘425.35 bestimmt. Der Beschuldigte wurde wiederum verpflichtet, dem Kanton die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___