___ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin), in der Höhe von CHF 18‘289.40. Die restanzliche amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Fürsprecher B.________ im Verfahren PEN 15 336 wurde auf CHF 3‘286.45 bestimmt. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Kanton die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ die Differenz von CHF 626.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.