1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 15. April 2019 (Bd. VII, pag. 268 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des betrügerischen Konkurses und der Urkundefälschung schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 20.00, ausmachend total CHF 2‘400.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtskreises X Thun vom 24. November 2009 und zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 30. März 2015 verurteilt. Der Vollzug dieser Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt.