1. Zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 134 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22. März 2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Es wird eine Landesverweisung von 10 Jahren ausgesprochen. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 6‘800.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘500.00. 22 II.