Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten wird für das erstinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Honorarnote auf insgesamt CHF 12'023.90 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von CHF 10‘292.90 (exklusive Übersetzungskosten) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B._____