18 storben (pag. 88 Z. 3 f., 43). Der Beschuldigte hat weder eine Ehefrau noch Geschwister (pag. 88 Z. 46). Während der Beschuldigte anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 3. April 2019 aussagte, er habe keine Familie und es sei ihm egal, wo er in Europa arbeite (pag. 89 Z. 54), gab er bei der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. Juni 2019 zu Protokoll, er habe ein 7-jähriges Kind (pag. 217 Z. 14). Ein besonderer Bezug bzw. familiäres Näheverhältnis kann jedoch nicht daraus abgeleitet werden.