S. 339 ff.). 10.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wird wegen Raubes verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB ist grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalles im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 10.2 Persönliche Situation des Beschuldigten Der Beschuldigte ist in AD.________(Land) aufgewachsen und zur Schule gegangen. Er lebt auch heute noch dort.