10. Voraussetzungen Zu den theoretischen Grundlagen der Landesverweisung kann vorab auf die Ausführungen im vorinstanzlichen Urteil verwiesen werden (pag. 291 ff.). Gemäss dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der Raubes (Art. 140 StGB) verurteilt wurde, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz.