Am Ergebnis ändert dies jedoch nichts: Der Beschuldigte weist zahlreiche, verwertbare einschlägige Vorstrafen vor, welche vorliegend erheblich verschuldenserhöhend ins Gewicht fallen. Darauf hinzuweisen ist zudem, dass der Beschuldigte in verschiedenen Ländern und Lebensbereichen (vor allem in Vermögens- und Gewaltdelikten) über viele Jahre hinweg delinquiert hat, seine Straftaten ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Aus dem mehrfachen Vollzug langjähriger Freiheitsstrafen in seiner Heimat (vgl. pag. 107 ff.) hat der Beschuldigte keine Lehren gezogen und sich nicht von der Begehung weiterer Straftaten abhalten lassen.