Schliesslich ist eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrausweis zu verzeichnen (Urteil vom 21. Juni 2011 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie 1 Jahr und 4 Monaten Freiheitsstrafe; vgl. pag. 97 ff.). Auch in der Schweiz wurde der Beschuldigte bereits am 20. Juli 2018 wegen Diebstahls zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Anordnung einer Probezeit von 2 Jahren, infolge einer am 28. Dezember 2017 begangenen Tat, verurteilt (pag. 97). Nach Art. 369 Abs. 1, 3 und Abs. 6 Bst.