Entlassung für 289 Tage, total 2 Jahre und 289 Tage Freiheitsstrafe). Weiter weist der Beschuldigte eine einschlägige Vorstrafe gegen Leib und Leben auf. So wurde er am 1. Februar 2005 wegen Tötung und versuchter qualifizierter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Schliesslich ist eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrausweis zu verzeichnen (Urteil vom 21. Juni 2011 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie 1 Jahr und 4 Monaten Freiheitsstrafe;