107-109, pag. 353-358]: Urteile vom 22. Februar 2002 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, bedingt, Probezeit 3 Jahre und 8 Monate, Urteil vom 7. März 2002 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten, Urteil vom 27. Mai 2004 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, wobei die bedingte Strafe vom 22. Februar 2002 widerrufen wurde, Urteil vom 2. April 2003 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, 1 Jahr und 6 Monaten, 3 Monaten sowie weiteren 3 Monaten, d.h. total 3 Jahren, Urteil vom 20. März 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und unter Einbezug des Widerrufs der bedingten