Subjektive Tatschwere Wie die Vorinstanz treffend ausführt, wählte sich der Beschuldigte ein leichtes Opfer aus, welches er in der Dunkelheit auf dem Nachhausweg von hinten angriff, so dass sich dieses nicht wehren konnte. Er legte eine hohe kriminelle Energie an den Tag, indem er den körperlich besonders schwachen D.________ angriff, welchem er massiv überlegen war. Davon konnte sich die Kammer anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. November 2019 selbst ein Bild machen, als der Beschuldigte seine Jacke auszog und einen äusserst muskulösen Oberkörper bzw. eine kräftige Statur präsentierte (pag.