Zu den allgemeinen Erwägungen und zum Strafrahmen kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 288 ff.). 9.1 Objektive Tatschwere Der Tatbestand des Raubes schützt das Vermögen und die persönliche Freiheit des Einzelnen (NIGGLI/RIEDO, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 13 zu Art. 140 StGB). Das geschützte Rechtsgut des Vermögens wurde vorliegend noch leicht verletzt, der Deliktsbetrag beträgt CHF 2'000.00. Negativ ins Gewicht fällt jedoch die für den betagten, gebrechlichen D.________ riskante Vorgehensweise.