13 Anschluss an den Raubüberfall und nach der Wegnahme des Geldes – wie vorgefunden – in der Tasche belassen wurde. Die Kammer schliesst sodann aus, dass mehrere Personen die Tat gemeinsam begingen und der Beschuldigte dabei eine untergeordnete Rolle als Gehilfe eingenommen hätte. Dies stünde im Widerspruch zu den auf und im Couvert festgestellten Fingerabdruckfragmenten des Beschuldigten. Die Entnahme des Geldes aus dem Couvert lassen den Beschuldigten als Haupttäter dastehen.