____ beschrieb den Ort bzw. Untergrund, an bzw. auf welchen er infolge des Überfalls gestützt sei detailliert als «Bördli» zwischen Strasse und Fussgängerweg (pag. 383 Z. 20-23). Dies stimmt mit den örtlichen Gegebenheiten am J.________(Weg) 12 überein (vgl. den beigezogenen Google Maps Ausdruck, pag. 387). Nach Auffassung der Kammer bezweckte der Täter mit dem Überfall, Bargeld oder Wertsachen zu erbeuten, zumal er die Umhängetasche und das Portemonnaie von D.________ in geringer Distanz zum Tatort (J.________(Weg) 12, C.________(Ort)) entsorgte (an der R.________(Strasse) 60, C.________(Ort)).