Der Täter entwendete ihm die Umhängetasche mitsamt dem darin befindlichen Portemonnaie (enthaltend ca. CHF 200.00 Bargeld), dem Couvert mit dem zuvor bei der Bank abgehobenen Bargeld (CHF 2'000.00), der Bankquittung und eine Tasche mit Brot. Für diesen Tathergang sprechen folgende Tatsachen: - die Umstände, wie D.________ vom Melder K.________ und von der Polizei angetroffen wurde (pag. 53 ff.), - die ersten Angaben D.________ gegenüber der Polizei (vgl. Polizeirapport, pag. 53 ff.), - die objektiv vorhandenen Verletzungen von D.________ (Schürfungen an Arm und an der Hand, Prellungen;