9 8.3 In concreto 8.3.1 Überfall auf D.________ Die Kammer erachtet es als erwiesen, dass am Freitag, 16. Februar 2018, um ca. 18.30 Uhr am J.________(Weg) 12, C.________(Ort), ein Überfall auf den betagten, gebrechlichen D.________ stattfand. Dabei wurde D.________ vom Täter in den Rücken gestossen und kam zu Fall. Der Täter entwendete ihm die Umhängetasche mitsamt dem darin befindlichen Portemonnaie (enthaltend ca. CHF 200.00 Bargeld), dem Couvert mit dem zuvor bei der Bank abgehobenen Bargeld (CHF 2'000.00), der Bankquittung und eine Tasche mit Brot.