Eine Mehrzahl von Indizien, welche für sich allein betrachtet nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Tatsache oder Täterschaft hindeuten und insofern Zweifel offen lassen, können in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das den Schluss auf den vollen rechtsgenügenden Beweis von Tat oder Täter erlaubt (Urteil des Bundesgerichts 6B_811/2019 vom 15. November 2019 E. 1.3). Weder die Anzahl noch die Art der Beweismittel ist massgebend, sondern allein deren Stichhaltigkeit (RIEDO/FIOLKA/NIGGLI, Strafprozessrecht, 2011, Rz. 234).