389 Z. 9-11). In der an das Gericht gerichteten Stellungnahme wiederholte er im Wesentlichen seine früheren Angaben (pag. 400). Im letzten Wort beteuerte er dann seine Unschuld und appellierte an die Schweiz als Rechtsstaat, in welchem eine Verurteilung nur geschützt auf Beweise ergehen dürfe (pag. 398).