7 der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 3. April 2019 wiederholte er, keine Ahnung zu haben, wie die Fingerabdrücke auf das Couvert gekommen seien. Er bestreite, den Raub ausgeführt zu haben (pag. 89 Z. 69 ff.). Auf Frage, ob es möglich sei, dass er das Couvert nach dem Überfall berührt habe, gab der Beschuldigte an, er erinnere sich nicht mehr, aber es könnte so sein (pag. 90 Z. 90 ff.).