383 Z. 16 ff.). Er habe die Person, welche ihn überfallen habe, nicht gesehen (pag. 384 Z. 14). Als er zu Bewusstsein gekommen sei, sei niemand mehr da gewesen (pag. 384 Z. 19). In seiner Umhängetasche habe er im Ganzen CHF 3‘000.00 gehabt, sicher nicht weniger, vielleicht mehr (pag. 384 Z. 26). Er sei bei der Bank gewesen. Diese verstaue sein Geld immer im Couvert. Er habe CHF 2‘500.00 abgehoben. Zudem habe er im Portemonnaie noch rund CHF 200.00 gehabt (pag. 384 Z. 32 ff.). Am Montag nach dem Vorfall vom Freitag sei T.________ mit seiner Umhängetasche unten vor dem Mehrfamilienhaus gestanden und er habe jene zurückerhalten.