6 7.1.6 Verhaftung des Beschuldigten am 13. Februar 2019 (pag. 77 ff.) Der Beschuldigte konnte am 13. Februar 2019 bei seiner Einreise in die Schweiz durch das Grenzwachtkorps im AA.________(Kanton) verhaftet werden (pag. 77 f.). 7.2 Subjektive Beweismittel 7.2.1 Aussagen des Zeugen D.________ In seiner Erstaussage anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. November 2019 gab D.________ zu Protokoll, den Beschuldigten nicht zu kennen, er sehe ihn heute zum ersten Mal (pag. 383 Z. 12).