Spätestens um 21.30 Uhr werde das Bett jemand anderem zugeteilt, wenn die Person mit der Reservation nicht erscheine. Der Beschuldigte habe das letzte Mal am 11. Februar 2018 in der Notschlafstelle X.________(Ort) übernachtet. Seither sei er nicht mehr dort gesehen worden. Er habe gemäss den Angaben der Stadt X.________(Ort) für die Nacht vom 16. Februar 2018 über keine Reservation für eine der drei X.________(Ort) Notschlafstellen verfügt und er sei am fraglichen Abend zwischen 18.30 und 19.00 Uhr dort auch nicht anwesend gewesen.